Der Hersteller stellt das Produkt her oder lässt es entwickeln oder herstellen und vermarktet es unter seinem Namen. Der Importeur bringt ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr. Die Verantwortliche Person ist rechtlich für die Konformität nach der Kosmetikverordnung verantwortlich.
Ein Unternehmen kann mehrere Rollen haben; bei eingeführten Produkten ist der Importeur die RP, sofern keine andere Person in der EU benannt ist.