CLP-Einstufung und Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien
Chemische Stoffe und Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden. Wir stufen Ihre Produkte ein und erstellen Etikettentext und -layout.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) in der geltenden Fassung.
Fachseite unserer Gruppe: msds-sds.com
Was wir tun
- Gefahreneinstufung von Stoffen und Gemischen
- Gefahrenpiktogramme und Signalwort
- Gefahrenhinweise (H) und Sicherheitshinweise (P)
- Etikettentext in den erforderlichen Sprachen
- Prüfung des Etikettenlayouts
- Abstimmung mit SDB und UFI
Für wen
Hersteller, Importeure und Händler von Wasch- und Reinigungsmitteln, Rohstoffen und anderen Chemikalien.
Angebot anfragenAblauf
- DatenWir sammeln Rezeptur und Rohstoff-SDB.
- EinstufungWir stufen das Produkt nach CLP ein.
- EtikettWir erstellen die Kennzeichnungselemente und das Layout.
- AktualisierungWir aktualisieren sie bei geänderten Regeln oder Daten.
Fragen
Gilt CLP für fertige Kosmetik?
Nein. Fertige kosmetische Mittel für Endverbraucher werden nach der Kosmetikverordnung gekennzeichnet, nicht nach CLP. CLP gilt für ihre Rohstoffe.
In welchen Sprachen muss ein CLP-Etikett sein?
In der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, sofern dieser nichts anderes vorsieht.
Hängt das SDB mit dem Etikett zusammen?
Ja. Die Einstufung auf dem Etikett und im SDB muss übereinstimmen.
Fragen zu dieser Leistung
Weitere Leistungen
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Senden Sie uns Ihre Produktliste und Zielmärkte. Wir antworten mit den nächsten Schritten und einem Angebot.
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