Ein REACH-Alleinvertreter ist eine in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Hersteller außerhalb der EU bestellt, um die Registrierungspflichten zu erfüllen, die sonst seinen EU-Importeuren obliegen würden.
Die Importeure gelten dann als nachgeschaltete Anwender, was ihre Pflichten vereinfacht.