Auch 'frei von'-Aussagen müssen die gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen erfüllen. Nach Leitlinien der Europäischen Kommission sind Aussagen wie 'frei von' einem ohnehin verbotenen Inhaltsstoff oder Aussagen, die rechtmäßig verwendete Inhaltsstoffe herabsetzen, nicht zulässig.
Jede 'frei von'-Aussage sollte vor dem Druck geprüft werden.