Nein. Ein kosmetisches Mittel dient dazu, zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Aussagen zur Behandlung oder Verhütung von Krankheiten können das Produkt zu einem Arzneimittel machen.
Solche Grenzfälle sollten vor der Markteinführung sorgfältig geprüft werden.